Rauchwarnmelder
Rauchwarnmelder sind mitlerweile in allen Bundesländern für Neu- und Umbauten aber auch für Bestandsbauten gesetzlich vorgeschrieben. Die Pflicht zur Ausstattung mit Rauchwarnmeldern gilt für Häuser bzw. Wohnungen sowie für Gebäude mit wohnähnlicher Nutzung. Bisher geltende Übergangsfristen sind inzwischen ausgelaufen.
In den meisten Bundesländern müssen Rauchwarnmelder im Schlafzimmer, im Kinderzimmer und in Fluren (Fluchtwege) angebracht werden, in Baden-Württemberg zusätzlich auch in allen weiteren Räumen, in denen Menschen
bestimmungsgemäß schlafen: z.B. in Gästezimmern.
Wir empfehlen einfach alle Räume mit Rauchwarnmeldern auszustatten (Vollausstattung) und Leben und Sachwerte optimal zu schützen.